
Karlsberg ist überzeugt, dass die große Mehrheit der Personen, die alkoholhaltige Getränke konsumieren, verantwortungsbewusst handeln.
Alkoholhaltige Getränke sind weit verbreitete Genussmittel, die ein überwiegender Teil der Bevölkerung nicht missen möchte. Die meisten Menschen genießen alkoholhaltige Getränke, ohne sich und andere zu beeinträchtigen.
Gerade Bier ist ein beliebtes Genussmittel, das traditionell einen besonderen Platz in unserer Kultur einnimmt. Karlsberg unterstützt den bewussten Genuss von Bier, der in Verbindung mit den Faktoren: Lebensqualität, Kommunikation und Geselligkeit steht.
- Karlsberg setzt sich zum Ziel:
- Den verantwortungsvollen Umgang sowie den moderaten Konsum alkoholhaltiger Getränke bei den Verbrauchern zu fördern und kritischen Entwicklungen entgegen zu treten.
- Präventions- und Aufklärungskampagnen zu unterstützen und zu fördern.
- Vertriebspartner in Handel und Gastronomie beim Durchsetzen der gültigen Altersbeschränkungen (Einhaltung des Jugendschutzgesetzes) zu unterstützen.
- Grundsätze für eine verantwortungsvolle Werbung und Kommunikation für alkoholhaltige Erzeugnisse zu definieren und einzuhalten. Die Richtlinien betreffen sämtliche an die Verbraucher gerichtete Markenwerbung bzw. Kommunikationsmaßnahmen, unabhängig vom verwendeten Medium (z.B. Print, Film, Funk, Fernsehen, Online-Auftritte, Verkaufsförderung, Merchandising, Sponsoring, etc.)
- Grundsätze für eine verantwortungsvolle Werbung und Kommunikation für alkoholhaltige Erzeugnisse
- Minderjährige
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- Die Markenwerbung zielt weder auf minderjährige Verbraucher ab, noch werden Minderjährige beim Konsum alkoholhaltiger Getränke dargestellt.
- In den Kampagnen zu alkoholhaltigen Produkten sind Personen abgebildet, die tatsächlich und aufgrund ihrer äußeren Erscheinung mindestens volljährig sind (Praxis: über 21).
- Die Markenwerbung soll nicht in Printmedien, Funk- und Fernsehprogrammen platziert sein, die sich überwiegend an Minderjährige richten.
- Gleichermaßen soll die Produktwerbung darauf achten, Events und Ereignisse zu meiden, bei denen die Mehrheit des Publikums bekannterweise aus Minderjährigen besteht.
- Die Markenwerbung enthält keine Aussagen, in denen Kinder und /oder Jugendliche als noch nicht alt genug für den Konsum alkoholhaltiger Getränke angesprochen und dadurch zum Trinken animiert werden.
- Die Markenwerbung stellt keine Personen dar, die aussagen, dass sie bereits als Kind oder Jugendlicher alkoholhaltige Getränke zu sich genommen haben.
- Missbrauch
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- Die Markenwerbung soll nicht zu schädlichem Konsum alkoholhaltiger Getränke auffordern oder einen solchen Konsum verharmlosen.
- Die Markenwerbung soll keine Personen zeigen, die erkennbar zuviel alkoholhaltige Getränke zu sich genommen haben, oder den Eindruck erwecken, ein solches Konsumverhalten sei akzeptabel.
- Abstinenz
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- Karlsberg möchte in seinen Werbekampagnen weder die Abstinenz noch die Mäßigung auf negative Weise darstellen. Darunter fällt auch der respektvolle Umgang mit Personen, die sich entschlossen haben, gar keinen Alkohol zu konsumieren.
- Alkoholgehalt
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- Die Markenausstattung informiert zweifelsfrei über Beschaffenheit und Volumengehalt alkoholhaltiger Getränke.
- Die Werbemaßnahmen können die Verbraucher über den alkoholischen Gehalt informieren, sollen aber nicht über eine hohe alkoholische Stärke einen Kaufanreiz übermitteln wollen.
- Straßenverkehr
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- Kommunikationsmaßnahmen sollen keine Aufforderungen zum Trinken an Kraftfahrer geben und keine trinkenden Kraftfahrer darstellen oder in anderer Weise eine Verbindung zwischen Trinken und Führen von Kraftfahrzeugen herstellen.
- Verkostungen/Verkaufsförderungsaktivitäten
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- Eine Verkostung von Karlsberg Produkten wird Minderjährigen nicht angeboten.
- Im Rahmen von Promotion-Aktionen wird sichergestellt, dass Produkte der Karlsberg Brauerei nicht an Minderjährige verteilt bzw. diesen angeboten werden.
- Es soll darüber hinaus vermieden werden, dass die Karlsberg Produkte im Zusammenhang mit Trinkwettbewerben promotet werden; hierzu zählen Aktionen, bei denen Personen möglichst schnell, möglichst viel Alkohol zu sich nehmen bzw. Ihnen Alkohol eingetrichtert wird.
- Gesellschaftliche und sexuelle Aspekte
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- Die Markenkommunikation soll nicht suggerieren, dass der Konsum von alkoholischen Getränken dazu notwendig ist, gesellschaftlichen oder sexuellen Erfolg zu haben.
- Die Produktwerbung ist darauf bedacht, sich an die moralischen Grundsätze zu halten, nicht gegen die gültigen Normen des Anstands zu verstoßen bzw. die Würde des Menschen herabzusetzen.
- Leistungssteigerung / therapeutische Wirkung
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- Die Markenwerbung soll nicht den Anschein erwecken, dass durch den Konsum von Alkoholika, physische Leistungen oder auch mentale Fähigkeiten gesteigert werden können.
- Werbung und Verkaufsförderungsmaßnahmen sollen nicht vorgeben, durch Alkohol Erkrankungen behandeln oder heilen zu können.
- Die Markenwerbung soll nicht den Eindruck erwecken, dass ein niedriger Alkoholgehalt eines Getränkes einen gesundheitsschädlichen Konsum verhindert.
- Die Markenwerbung soll keine Personen in der Berufskleidung oder bei der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandel darstellen.
- Leistungssportler
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- Die Markenwerbung stellt keinen trinkenden oder zum Trinken auffordernden Leistungssportler dar.
- Sicherheit
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- Die Markenkommunikation stellt keinen Konsum alkoholhaltiger Getränke in Situationen dar, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen.
- Enthemmung, Angst, Konflikte
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- Die Markenwerbung soll keine Aussagen enthalten, die auf eine enthemmende Wirkung alkoholhaltiger Getränke abzielt.
- Die Markenwerbung enthält keine Aussagen, die auf die Beseitigung und Linderung von Angstzuständen abstellen.
- Die Markenwerbung enthält keine Aussagen oder Darstellungen, die auf die Beseitigung oder Überwindung von psychosozialen Konflikten abstellen.
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